Vorstand

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und ist neben der Versammlung selbst, Organ des Ortsverbandes. Ihm gehören mindestens 3 Mitglieder sowie den Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit mit beratender Stimme an.

Der "geschäftsführende Vorstand" besteht aus den gewählten Mitgliedern, welche an die Mitgliederversammlung direkt oder in Vertretung berichten, dem Schriftführer und der Mitgliederbeauftragten. Darüber hinaus gibt es von der Mitgliederversammlung gewählte "Beisitzer". Diese gehören dem erweiterten Vorstand an.

Stimmberechtigte Vorstandsmitglieder kraft Amtes sind nicht zulässig.